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Kraftfahrzeugmechaniker/in mit §57a

Gehalt nicht angegeben

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1 Kraftfahrzeugmechaniker/in mit §57a Ihre Aufgaben:

* Durchführung von §57a-Überprüfungen

* Wartung, Service und Reparaturarbeiten an Fahrzeugen

Anforderungsprofil:

* Gültige §57a-Berechtigung

* Zuverlässigkeit, Genauigkeit und selbstständige Arbeitsweise

Arbeitsbeginn:

ab sofort

Arbeitszeit:

Teil - und Vollzeit möglich

Entlohnung:

Mindestentgelt auf Basis Vollzeit: € 3.300 brutto/Monat

Bewerbungsunterlagen:

Bitte senden Sie Ihren Lebenslauf sowie den Qualifikationsnachweis über §57a an:

[email protected] Das Mindestentgelt für die Stelle als Kraftfahrzeugmechaniker/in mit §57a beträgt 2.570,72 EUR brutto pro Monat auf Basis Vollzeitbeschäftigung.

Markteinblick

60 000 €

Basierend auf 1 315 Angeboten mit Gehalt für dieses Land

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