Die Stelle ist aktuell
Aufsichtsorgan für die Kurzparkzone m/w
Gehalt nicht angegeben
siehe BeschreibungWiener Neustadt
Über diese Stelle
Gemäß § 5 Abs. 1 des Bgld. Gemeindebedienstetengesetzes 2014 gelangt bei der Stadtgemeinde Eisenstadt Planstelle als 1 Aufsichtsorgan für die Kurzparkzone m/w zur Ausschreibung.
Einstufung: Entlohnungsschema II, Entlohnungsgruppe gh4Beschäftigungsausmaß: 75 % d.s. 30 Wochenstunden (Arbeitszeit nach Dienstplan, auch Samstag)Monatsgehalt brutto EUR 2.200,05 (ohne Anrechnung von Vordienstzeiten) Das Aufgabengebiet umfasst: Überwachung der gebührenpflichtigen und der gebührenfreien Kurzparkzone und des ruhenden Verkehr in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone;Kontrolle der TagesparkplätzeWartung der Parkscheinautomatenweitere Aufgaben (Überwachung der Benützung des Öffenlichen Gutes, Kontrolle Fußgängerzone, Leinenpflicht bei Hunden; Müll usw.) Es wurden folgende Anstellungserfordernisse festgelegt: * abgeschlossene Berufsausbildung * die österreichische Staatsbürgerschaft, * die volle Handlungsfähigkeit, * die gesundheitliche, persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind, * eigenständige, verantwortungsbewusste Arbeitsweise * Führerschein B * eingehende Kenntnisse des Bgld. Kurzparkzonengebührengesetzes und der in ihrer Durchführung erlassenen Verordnungen der Gemeinde, Kenntnisse der StVO 1960 und der in ihrer Durchführung erlassenen Verordnungen sowie des Verwaltungsstrafgesetzes 1991, soweit die Kenntnis dieser Rechtsvorschriften zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist (diese Kenntnisse können während der Ausbildung erworben werden und sind für die Ernennung zum Aufsichtsorgan Voraussetzung) Die Bewerbungen haben folgende Unterlagen zu enthalten: * Bewerbungsschreiben * Lebenslauf mit Foto * Strafregisterauszug * Geburtsurkunde * Staatsbürgerschaftsnachweis * Zeugnisse von abgeschlossenen Schulausbildungen * allenfalls Verwendungszeugnisse * bei männlichen Bewerbern: Wehrdienst-, Zivildienstbescheinigung bzw. Befreiungsschein Bewerbungen und sämtliche in der Ausschreibung geforderten Unterlagen müssen bis spätestens 14.8.2026 10:00 Uhr , über unser Online-Stellenportal (https://www.eisenstadt.gv.at/buergerservice/stellenausschreibungen/ ) oder per Post im Rathaus der Landeshauptstadt Freistadt Eisenstadt, Hauptstraße 35, 7000 Eisenstadt, einlangen.Verspätet eingelangte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Das Mindestentgelt für die Stelle als Aufsichtsorgan für die Kurzparkzone m/w beträgt 2.933,00 EUR brutto pro Monat auf Basis Vollzeitbeschäftigung.Verwandte Jobs entdecken
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