Die Stelle ist aktuell
Reinigungskraft (m./w./d.)
Gehalt nicht angegeben
Gemeinde MuhrLend
Über diese Stelle
Die Gemeinde Muhr schreibt zum ehestmöglichen Eintritt folgende Stelle aus: 1 Reinigungskraft (m./w./d.) Beschäftigungsausmaß: 11 Wochenstunden.
AufgabenbereichDer Aufgabenbereich umfasst insbesondere:º Reinigung der zugewiesenen gemeindeeigenen Räumlichkeitenº Reinigung und Pflege von Böden, Sanitäranlagen, Fenstern und Einrichtungsgegenständenº Entleerung und ordnungsgemäße Trennung des Abfallsº Auffüllen von Hygiene- und Verbrauchsmaterialienº sachgerechter Umgang mit Reinigungsmitteln und Reinigungsgerätenº fallweise Durchführung von Grund- und Sonderreinigungenº sonstige mit dem Arbeitsplatz verbundene TätigkeitenAnstellungserfordernisseVon den Bewerberinnen und Bewerbern werden insbesondere erwartet:º Verlässlichkeit, Genauigkeit und selbstständiges Arbeitenº körperliche Belastbarkeitº Verantwortungsbewusstsein und Verschwiegenheitº freundliches und korrektes Auftretenº ausreichende Deutschkenntnisseº Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeitenº Erfahrung im Reinigungsbereich ist von VorteilDienstverhältnis und EntlohnungDie Anstellung erfolgt nach den Bestimmungen des Salzburger Gemeindevertragsbedienstetenrechts.Die Einstufung und Entlohnung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie nach den anrechenbaren Vordienstzeiten.Das Dienstverhältnis wird zunächst auf die Dauer von zwölf Monaten befristet abgeschlossen. Bei entsprechender Bewährung ist eine Weiterbeschäftigung vorgesehen.BewerbungSchriftliche Bewerbungen sind unter Anschluss folgender Unterlagen einzureichen:º Bewerbungsschreibenº Lebenslauf mit Lichtbildº Zeugnisse und Nachweise über bisherige Tätigkeitenº gegebenenfalls Nachweise über anrechenbare VordienstzeitenDie Bewerbungsunterlagen sind BIS SPÄTESTENS 15.08.2026 an:Gemeinde MuhrVordermuhr 55583 Muhroder per E-Mail an: [email protected] zu übermitteln.Für nähere Auskünfte steht das Gemeindeamt Muhr unter der Telefonnummer 06479 218 zur Verfügung.Es wird darauf hingewiesen, dass aus der Bewerbung kein Anspruch auf eine Anstellung abgeleitet werden kann. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht ersetzt. Die Angabe des Mindestentgelts für dieses Stellenangebot ist nicht verpflichtend, da die gesetzlichen Bestimmungen zur Entgeltangabe hier nicht zutreffen.Verwandte Jobs entdecken
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Wo sehe ich Anstellungsart und Arbeitsformat?
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