Leiter*in Abteilung Standard Anwendungsservices im Beschäftigungsausmaß von 30 - 40 Wochenstunden (unbefristet)
Über diese Stelle
Di... 1 Leiter*in Abteilung Standard Anwendungsservices im
Beschäftigungsausmaß von 30 - 40 Wochenstunden (unbefristet) Organisationseinheit: Informationsmanagement
Eintrittsdatum: 01.09.2026
Anzeigennummer: 85000-2026-002014
Die Abteilung Standard Anwendungsservices ist zentrale Dienstleisterin für den Betrieb und die Weiterentwicklung der
universitätsweiten IT-Standard-Anwendungslandschaft. Mit einem Team von 15 Spezialist*innen, gegliedert in zwei Referate, verantwortet die Abteilung den stabilen und effizienten Betrieb von Applikationen, auf die Verwaltung, Lehre und Forschung im täglichen Betrieb angewiesen sind.
Ihre Aufgaben:
º Disziplinäre und fachliche Leitung der Abteilung, gegliedert in zwei Referate (Digitale Services & Anwendungen,
SAP Anwendungen)
º Planung, Steuerung und Controlling des Abteilungsbudgets
º Aufbau und Weiterentwicklung von Standardanwendungen im Universitätsbetrieb (z.B. SAP, Atlassian Suite,
Formularservices,..)
º Initiierung, Steuerung und Begleitung von IT-Projekten im Bereich Standard Anwendungsservices - von der
Anforderung bis zur Implementierung
º Aktive Mitgestaltung und Vorantreiben der digitalen Transformation der Universität in enger Abstimmung mit
Stakeholder*innen aus Verwaltung, Lehre und Forschung
º Strategische Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur und der Produktlandschaft der Abteilung
º Enge Zusammenarbeit mit anderen IT-Abteilungen, der Universitätsleitung sowie externen Dienstleister*innen
Ihr Profil:
º Abgeschlossenes Studium der Informatik, Wirtschaftsinformatik oder einer vergleichbaren Fachrichtung bzw.
gleichwertige einschlägige Berufserfahrung
º Mehrjährige Führungserfahrung, idealerweise im IT- oder Hochschulumfeld
º Technisches Verständnis für moderne IT-Infrastrukturen
º Kenntnisse in SAP, insbesondere in den Modulen FI/CO und HR sowie die Weiterentwicklung komplexer
SAP-Landschaften
º Verständnis des Product-Ownership-Konzepts sowie die Fähigkeit, diese Prinzipien in IT-Strukturen zu verankern
º Kenntnisse im Bereich Budgetplanung und -controlling
º Vertrautheit mit gängigen Standardanwendungen und IT-Serviceprozessen (zB. ITIL, TOGAF)
º Sehr gute Deutsch- und gute Englischkenntnisse (Deutsch Niveaustufe C1, Englisch Niveaustufe C1)
º Erfahrung in der strategischen Weiterentwicklung von Organisationseinheiten und Services
º Analytisches Denken, hohe Eigenverantwortung und lösungsorientierter Arbeitsstil
Unser Angebot:
º Auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung (40 Wochenstunden) und bei mindestens 3 Jahren anrechenbaren
Vordienstzeiten beträgt das monatliche Mindestgehalt € 4.476,50 brutto (14 x pro Jahr, KV-Einstufung IVb,
Regelstufe 1) mit Bereitschaft zur Überzahlung je nach einschlägiger Qualifikation und Berufserfahrung
º Stabile Arbeitgeberin
º Attraktiver Campus mit guter Verkehrsanbindung
º Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
º Bezahlte Mittagspause
º Breites kulinarisches Angebot/Gesundes Essen (Bio Mensa)
º Sport und Bewegung (USI)
º Mitarbeiter*innenevents
º u.v.m.
Ende Bewerbungsfrist: 31.07.2026
Im Sinne des Frauenförderungsplans der JKU Linz werden Frauen besonders ermutigt, sich zu bewerben, diese werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Menschen mit Beeinträchtigung, welche zum "Kreis der begünstigt Behinderten" gehören, werden bei entsprechender Eignung besonders berücksichtigt.
Platz für Ihre Zukunft? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Jobportal. Für inhaltliche Auskünfte steht Ihnen Mag. Stefan Pawel MIM, T +43 732 2468 3800, E-Mail: [email protected] zur Verfügung.
Standort: Altenberger Straße 69, 4040 Linz
BEWERBEN: https://jku.infoniqa.io/hcm/jobexchange/showJobOfferDetail.do?jobOfferId=8a7ec4419ef56e58019ef86c4f3826f3&j=jobexchange&organizationUnitId= Das Mindestentgelt für die Stelle als Leiter*in Abteilung Standard Anwendungsservices im
Beschäftigungsausmaß von 30 - 40 Wochenstunden (unbefristet) beträgt 4.475,50 EUR brutto pro Monat auf Basis Vollzeitbeschäftigung. Bereitschaft zur Überzahlung.
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